
Herzlich Willkommen bei der
Krefelder Renten
Zusatzversorgung
Ihre private Rentenversicherung
Nach einem langen Arbeitsleben wollen Sie den Ruhestand aktiv gestalten und genießen. Eine gesetzliche Rente reicht hier immer weniger aus, um den gewohnten Lebensstandard zu erhalten. Hier ist die private Zusatzrente der KRZ ein Baustein, der Ihnen hilft, Ihre Altersvorsorge zu gewährleisten, damit Sie Ihren Ruhestand so gestalten können wie Sie es möchten.
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Ihre Aufstockung der gesetzlichen Rente
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Schließt die Rentenlücke
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Gibt Ihnen Sicherheit & Gestaltungsfreiraum


Die Leistungen unserer privaten Rentenversicherung
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Lebenslange, monatliche Rente
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Geringe Ertragsanteilbesteuerung der Rente
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Beteiligung an Überschüssen
- Sicherheit des Rentenbeginns
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Zuzahlungen in der Rentenphase bis zum 70. Lebensjahr
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Teil- und Kapitalauszahlungen bei Rentenbeginn
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Ratenerhöhungen und Zuzahlungen in der Ansparphase
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Policen-Darlehen bei finanziellen Engpässen
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Teilung ermöglicht Raten- und Rentensenkung und Teilauszahlung
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Ansparung ist monatlich, viertel-, halb- und jährlich oder als Einmalbetrag möglich
Sorgen Sie jetzt mit einer privaten Rentenversicherung vor
„Wem vertraue ich meine Altersvorsorge an?“ Eine Frage, die seit dem langjährigen Zinstief eine echte Herausforderung darstellt. Hier zeigt die Erfahrung, dass die Verteilung auf mehrere Standbeine, z. B. auf eine private Altersvorsorge eine besondere Sicherheit bietet. Nicht nur die Produktmischung, sondern insbesondere die Mischung der Anbieter steht dabei im Vordergrund. Dadurch soll sichergestellt werden, dass es zu keinen Einschnitten in finanziellen Dingen kommt. Schließlich geht es um nichts weniger als Ihre Lebensqualität im Alter.

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1. Um welche Versicherungsart handelt es sich bei der Krefelder Renten Zusatzversorgung?Bei dem angebotenen Vertrag geht es um eine private Altersvorsorge mit einem in der Zukunft liegenden Versicherungsbeginn. Der Versicherungsbeginn wird bei Vertragsabschluss festgelegt. Grundlage sind die Satzung sowie alle weiteren im Antrag genannten besonderen Bedingungen und Vereinbarungen.
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2. Bei welchem Risiko ist die versicherte Person versichert und was muss eintreten, damit sie nicht mehr versichert ist?Versichert ist ausschließlich die versicherte Person. Wenn die versicherte Person den Versicherungsbeginn erlebt, zahlen wir wahlweise eine einmalige garantierte Auszahlung (Kapitalabfindung) oder eine lebenslange garantierte Rente. Hinzu kommen noch Leistungen aus der Überschussbeteiligung, die nicht garantiert wird. Wenn die versicherte Person vor dem Versicherungsbeginn stirbt, zahlen wir die Summe der bis zum Todesfall eingezahlten Beiträge und die angesammelten Überschüsse. Wenn die versicherte Person während der Rentengarantiezeit stirbt, zahlen wir die garantierte Rente zzgl. Überschussrente bis zum Ablauf der Rentengarantiezeit aus.
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3. Ab welchem Eintrittsalter ist es möglich Mitglied bei der KRZ zu werden?Mitglied kann werden, wer mind. 1 Jahr alt ist. Das maximale Eintrittsalter muss mind. 12 Monate vor dem Versicherungsbeginn liegen. Als Eintrittsalter gilt das versicherungsmathematische Alter.
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4. Welche Versicherungssummen sind bei der KRZ möglich?Die Versicherungssumme wird nach der Monatsrente bestimmt. Hierbei sind Summen von 100,- Euro bis 2.000,- Euro Monatsrente möglich. Dazwischen kann jeweils in 50-Euro-Schritten gesteigert werden.
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5. Wie hoch ist der Beitrag der Rentenversicherung, wann muss dieser gezahlt werden und welche Kosten fallen an?Ihr individueller Beitrag zu unserer privaten Rentenversicherung ergibt sich aus unserem separaten Angebot. Beitragszahlungen sind monatlich im Voraus zu entrichten. Die Zahlungsweise ist wählbar (monatlich, vierteljährlich, halbjährlich und jährlich). Der Versicherungsnehmer hat die Möglichkeit, bei Vertragsbeginn einen Einmalbeitrag – statt laufende Beiträge – zu leisten. Die Aufnahmegebühr beträgt einmalig 5,00 Euro. Weitere Kosten wie Versicherungssteuer fallen nicht an. Der erste Beitrag (Einlösungsbetrag) ist unverzüglich nach Abschluss des Vertrages zu zahlen, jedoch nicht vor dem angegebenen Versicherungsbeginn. Alle weiteren Beiträge (Folgebeiträge) sind jeweils zum 1. des Monats zu zahlen – entsprechend dem gewählten Zahlungsrhythmus –. Wenn Sie den Einlösungsbetrag schuldhaft nicht rechtzeitig zahlen, fallen zusätzliche Kosten an.
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6. Welche Leistungen der privaten Zusatzrente sind ausgeschlossen?Ehegatten oder Kinder sind nicht mitversichert.
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7. Gibt es Pflichten beim Vertragsabschluss der KRZ, die beachtet werden müssen und welche Folgen haben deren Nichtbeachtung?Damit wir Ihren Antrag ordnungsgemäß prüfen können, müssen Sie die im Antragsformular enthaltenen Fragen unbedingt wahrheitsgemäß und vollständig beantworten. Wenn Sie falsche Angaben machen, können wir unter Umständen – auch nach längerer Zeit – vom Vertrag zurücktreten. Das kann sogar zur Folge haben, dass wir keine Versicherungsleistungen erbringen müssen.
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8. Welche Pflichten fallen während der Vertragsdauer der Zusatzrente an und welche Folgen haben deren Nichtbeachtung?Während der Beitragszahlungsdauer sind uns Adressänderung, Kontoänderung, Namensänderung sowie Änderungen der Bezugsberechtigten unbedingt und unverzüglich mitzuteilen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Satzung.
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9. Welche Pflichten bestehen bei Eintritt des Versicherungsfalles und welche Folgen haben deren Nichtbeachtung?Im Todesfall, bei Rückkauf, bei Auszahlung der Kapitalabfindung, oder wenn Sie zum Versicherungsbeginn die Rentenzahlung wünschen, ist der Versicherungsschein vorzulegen. Im Todesfall benötigen wir außerdem die Original-Sterbeurkunde. Darüber hinaus können wir, insbesondere wenn Sie die Rente wählen, einen Nachweis erbitten, dass die versicherte Person noch lebt. Solange diese Verpflichtungen nicht erfüllt werden, kann keine Auszahlung von Leistungen erfolgen.
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10. Womit beginnt und endet der Versicherungsschutz der KRZ?Das Versicherungsverhältnis bzw. die Beitragspflicht beginnt mit der Entrichtung des ersten Monatsbeitrages und endet durch Tod, Kündigung oder Ausschluss. Bei Vertragsschutz beginnt mit Ende der Aufschubfrist.
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11. Wie kann der Vertrag mit der Krefelder Renten Zusatzversorgung beendet werden?Der Vertrag kann von Ihnen schriftlich durch Kündigung jederzeit zum Schluss des laufenden Monats beendet werden.
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12. Wie hoch ist im Falle einer Beendigung des Vertrages die Rückvergütung?Nach einer einjährigen Mitgliedschaft besteht bei einer Beendigung des Versicherungsverhältnisses ein Anspruch auf einen Rückkaufswert, wenn in diesem Zeitraum die Beiträge vollentrichtet wurden. Die Rückvergütung beträgt 90 % der eingezahlten Beiträge

Über die Krefelder Renten Zusatzversorgung
Die KRZ ist eine Zusatzrente für die private Altersvorsorge und ein zusätzliches Standbein für einen abgesicherten aktiven Ruhestand. Die KRZ ist ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (VVaG), der besonderen Wert auf eine umsichtige Kostenpolitik im Niedrigzinsumfeld legt. Als VVaG gehört das Vermögen der KRZ den Mitgliedern und die Erträge kommen allein diesen zugute. Es gibt keine Eigentümer oder Aktionäre, die eine Beteiligung bzw. Verzinsung erhalten. Sie stellt somit eine unabhängige Ergänzung zu den großen Versicherungen, öffentlich-rechtlichen und genossenschaftlichen Versicherungen dar.